Was wir tun

Entwurf, Planung | NEURAUM Architekten Wiesbaden

Entwurf, Planung

Neubau, Umbau, Sanierung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Gewerbegebäuden, Industriegebäuden

Objektüberwachung, Bauleitung | NEURAUM Architekten Wiesbaden

Objektüberwachung

Bauüberwachung bzw. Bauleitung Ihres Projektes

Projektsteuerung, Projektmanagement | NEURAUM Architekten Wiesbaden

Projektsteuerung

Projektsteuerung und Projektmanagement von Gewerbegebäuden und Industriegebäuden

Bauherrenberatung | NEURAUM Architekten Wiesbaden

Bauherrenberatung

Beratungsleistungen rund um Ihr Bauvorhaben, z. B. beim Grundstückskauf.

Sie haben ein konkretes Bauprojekt und möchten wissen, was genau unsere Leistungen sind und was sie kosten?

Gerne beraten wir Sie zu diesem komplexen Thema persönlich in einem ersten Termin. ​ 

Rufen Sie uns an. Die Erstberatung dazu ist bei uns kostenlos!

Als Architekturbüro berechnen wir unser Honorar nach der bundesweiten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI genannt. In der HOAI sind die sogenannten "Leistungsphasen" und "Honorarzonen" für Architekten geregelt. 

 

Es gibt insgesamt neun Leistungsphasen sowie fünf Honorarzonen. Sie erhalten von uns alle Leistungsphasen der HOAI.

Die neun Leistungsphasen (LPH) bestehen aus aufeinander aufbauenden und in sich abgeschlossenen Aufgabenbereichen Ihres Bauprojekts. Jeder Aufgabenbereich hat einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar. Alle Leistungsphasen zusammen von 1 - 9 ergeben ein Gesamthonorar von 100%. Sie finden folgend die einzelnen Leistungsphasen in Kurzform erklärt.

Natürlich können Sie auch einzelne Leistungsphasen beauftragen, wie z. B.  bis zur Genehmigungsplanung / Baugenehmigung (LPH 1 - LPH 4) oder nur die Bauüberwachung / Bauleitung (LPH 8).

Leistungen, die nicht durch die Leistungsphasen abgedeckt sind, vereinbaren wir gesondert mit Ihnen. Eine "Besondere Leistung" kann z. B. eine Bestandsaufnahme bei der Übergabe eines Projektes von einem Architekten zu einem anderen sein. 

Je nach Schwierigkeitsgrad Ihres Objekts, wird dann die entsprechende Honorarzone gewählt. Ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus finden Sie z. B. in der Honorarzone III.

 

Die Berechnungsgrundlage unseres Honorars sind die "anrechenbaren Kosten": Dies sind die NETTO Baukosten (ohne Mehrwertsteuer) für das eigentliche Gebäude einschließlich der Installationen. NICHT in den anrechenbaren Kosten enthalten, sind die Kosten für das Baugrundstück, für Erschließung und Außenanlagen.

 

Die anrechenbaren Kosten ermitteln wir anhand der DIN-Norm 276. In der Leistungsphase 1 - der Grundlagenermittlung - erstellen wir erst den Kostenrahmen für Ihr Objekt. Dieser Kostenrahmen basiert auf Erfahrungswerten, wie z. B. dem Quadratmeterpreis von Bauprojekten, die Ihrem Objekt ähnlich sind. Eine genauere Kostenberechnung erfolgt dann in den weiteren Leistungsphasen. Einen Anhaltspunkt über die ungefähre Höhe eines Architektenhonorars in Bezug zu den anrechenbaren Kosten finden Sie in der Honorartafel der HOAI. 

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
Honoraranteil 2%

Hier ermitteln wir zuerst die Grundlagen für die spätere konkretere Planung: Wir besprechen mit Ihnen intensiv Ihre genauen Wünsche und Vorstellungen sowie Ihre finanziellen Möglichkeiten. Wir besichtigen mit Ihnen Ihr Grundstück oder das Gebäude, beraten Sie über Ihren tatsächlichen Leistungsbedarf und welche weiteren Fachplaner Sie benötigen. Zum Schluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Zusammenfassung dieser Beratung. 

Leistungsphase 2 - Vorplanung
Honoraranteil 7%

In dieser Phase erhalten Sie von uns Planskizzen und Vorschläge zu Ihrem Objekt, die Ihre in Leistungsphase 1 besprochenen Wünsche und Anforderungen beinhalten. Wir erstellen eine erste genauere Kostenschätzung Ihres Objekts und einen Terminplan. Wir klären hier auch schon die grundsätzliche Machbarkeit mit dem Bauamt ab.  

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung
Honoraranteil 15%

Wir konkretisieren jetzt die Planskizzen und das Planungskonzept gemeinsam mit der Objektbeschreibung und entwickeln einen genehmigungsfähigen Entwurf. Dabei berücksichtigen wir sowohl die gestalterischen, wie auch funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Anforderungen Ihres Objekts. Dies beinhaltet auch die Einarbeitung von Beiträgen anderer in den Entwurf, die an der Planung fachlich beteiligt sind, wie z. B. der Statiker. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung
Honoraranteil 3%

Nachdem Sie den endgültigen Entwurf "abgesegnet" haben, kümmern wir uns um die notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen bei den zuständigen Ämtern und Behörden. Bei Bedarf müssen wir mit den Ämtern und Behörden verhandeln und die Entwürfe eventuell anpassen. 

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung
Honoraranteil 25%

Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind die Grundlage für die Leistungsphase 5. Diese Phase ist besonders wichtig, denn jetzt geht es im wahrsten Sinne des Wortes ins und ums Detail: Wir vervollständigen die zeichnerische Darstellung des Objekts mit ALLEN für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z. B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen. Dies ist die Grundlage für die reibungslose Umsetzung Ihres Projekts mit Handwerkern oder Bauunternehmen und ein sehr komplexer Vorgang.

Die Qualität Ihres Gebäudes und des Bauprozesses entscheidet sich hier: Wer hier gut arbeitet, der baut nicht nur besser und schneller, er kann Ihnen auch unnötige Kosten durch fehlende Planung in der Umsetzung sparen.

Wir planen grundsätzlich in 3D und BIM (Building Information Modeling). So erkennen wir eventuelle Detailfehler bereits im Planungsprozess!

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe
Honoraranteil 10%

Damit die ausführenden Unternehmen genau wissen, was sie liefern oder ausführen sollen, muss jede Bauleistung klar definiert sein. In dieser Phase ermitteln wir deshalb die Mengen des benötigten Materials und erstellen eine genaue Leistungsbeschreibung. Auch hier gilt: Je besser die Leistungsbeschreibung, desto besser ist die Ausführung der Arbeit!

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe
Honoraranteil 4%

Die Vergabe der Aufträge an die einzelnen Unternehmen und Fachplaner liegt im Grunde bei Ihnen. Wir unterstützen Sie aber gerne mit unserem Fachwissen: Holen Angebote für Sie ein, werten sie aus und treffen eine Vorauswahl. Bei Bedarf verhandeln wir mit den Anbietern, um das bestmögliche Kosten-Nutzen-Ergebnis für Sie zu erzielen!

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung
Honoraranteil 32%

Mit der Leistungsphase 8 übernehmen wir die Bauüberwachung Ihres Objekts. Dies ist eine zentrale und komplexe Aufgabe und wichtig für Sie, um Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. 

 

Wir überwachen die Ausführung der Arbeiten von Anfang an und koordinieren alle am Bau Beteiligten so, dass Kosten, Bauqualitäten und der Zeitplan eingehalten werden. Wir halten den Bauprozess schriftlich fest und sorgen für einen reibungslosen Bauablauf. Wir prüfen, ob die eingehenden Rechnungen korrekt sind und erstellen eine Dokumentation mit sämtlichen Rechnungen, Aufträgen und Gewährleistungsfristen Ihres Objekts. Zum Schluss erfolgt gemeinsam mit Ihnen eine Baubegehung. Finden wir Mängel bei der Baubegehung, kümmern wir uns selbstverständlich um die Beseitigung dieser Mängel durch die ausführenden Unternehmen. Erst dann folgt die Endabnahme.

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung
Honoraranteil 2%

Wenn Sie nach dem Einzug in Ihr Haus oder Gebäude Mängel feststellen, fällt das unter die sogenannte "Gewährleistungsfrist". Die Fristen sind unterschiedlich lang. Die längste Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. Die genauen Fristen finden Sie in der Dokumentation Ihres Objekts. Möchten Sie, dass wir Sie auch nach der Abnahme noch bei der Mängelbeseitigung fachlich betreuen, machen wir das gerne in dieser Phase.

Den ausführlichen und genauen Wortlaut der HOAI zu den Leistungsphasen 1 - 9 finden Sie hier.

Gerne können Sie sich auch die komplette Honorarordnung als PDF herunterladen.

Faustregel

Wenn Sie alle Leistungsphasen von 1 - 9 anfragen, betragen die Kosten für den Architekten ca. 13 % der anrechenbaren Kosten. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer.